Stanhope
„ In diesem Rechtsstaat steht mein Krankenbett.“
(Seit 1995 schläft der Künstler IGADiM in einem Krankenbett)
Kämpft für die Kunst, Ihr müßt dafür bezahlen !
( Schutz der Stanhope - Tücher von JosephBeuys )
Der Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts Bochum wurde dem Künstler IGADiM am 30.3.2001 zugestellt. Er soll innerhalb von 2 Wochen zahlen. Sonst Vollstreckung ! - Der Gerichtsvollzieher kommt. Der Termin läuft ab am 13. April . AUSGERECHNET AM KARFREITAG !
Es ist schon bemerkenswert : Mr. X und Mr. klein x kassieren demnächst durch die Kunstsammlung, die verkauft werden soll, viel Geld ! Und IGADiM, der diese Sammlung erst ermöglichte, Werke schützen wollte, dem schicken sie den Gerichtsvollzieher! Weil er sich dafür einsetzte, daß die empfindlichen „ Stanhope - Tücher “ aus einer feuchten Garage ausgelagert werden sollten ! Das ist nun endlich, auf seine Initiative hin, geschehen! Der öffentliche Druck brachte sie dahin. Aber besonders deshalb,weil auch das Kunstwerk jetzt GELD bringen soll ! Der Einsatz von IGADiM, zur Rettung der „ Tücher “ , wird mit Kosten von über 10 000.- DM „ belohnt ! “ Das sind Gerichtsbeschlüsse! Durch das Landgericht Bochum, das Amtsgericht Recklinghausen. Es wird gesagt : Besitzer von Kunstwerken können mit den Arbeiten machen, was sie wollen ! Es besteht kein Recht „ von außen “ einzugreifen ! ( Besitzer können Kunst vergammeln lassen, vernichten etc ! ) IGADiM ist aber Miteigentümer der Sammlung ! Was von der Gegenseite bestritten wird. Die nächste Station ist das Oberlandesgericht Hamm. UND HIER ? Es kam der Beschluß desSenats. ( Prozeßkostenhilfe / die hatte ich nicht beantragt ) Klar zu erkennen : Unsere Chancen sind aussichtslos! Kunstaktion in Hamm :
„ Ich gehe nicht hinein ! Das Vertrauen habe ich verloren.“ |
Aussage Zeugin W. ( gekürzt )
Im Februar 1970 lernte ich Wolfgang Wendker kennen. Zu dem Zeitpunkt studierte er an der Kunstakademie Düsseldorf bei Prof. Joseph Beuys. Da ich zu dieser Zeit noch nicht gearbeitet habe, begleitete ich oft meinen damaligen Freund. Wir besuchten Museen und Galerien, außerdem ging ich mit in die Akademie. Dort lernte ich auch Joseph Beuys kennen. Im April stellte Wolfgang mich X vor und bei der Gelegenheit zeigte er mir auch die Kunstsammlung. ///
Ein anderes Mal wurde Wolfgang von Joseph Beuys gefragt, ob er das Objekt „ Vacuum - Masse “ für die Ausstellung New York, Guggenheim - Museum, ausleiht. Wolfgang sagte sofort zu. Als er X darüber informierte, wurde dieser sehr böse und sagte, - es wird überhaupt nichts ausgeliehen... /// Da sagte mir Wolfgang, warum habe ich das Objekt nur nicht selber gekauft, wie ich es vorhatte - und dafür einen Kredit aufgenommen.
Bei dem Ankauf des Objektes „ Doppeltuch “, waren Wolfgang und ich in der Galerie Schmela. Wolfgang sah die Tücher und war sofort begeistert.
Nachdem Herr Schmela Wolfgang die Tücher gezeigt hatte, sagte Wolfgang :
„ Ich geh mal eben telefonieren ! “
Mir hatte er vorher gesagt , - ich rufe X an, diese Tücher sollten wir für unsereSammlung haben. Als Wolfgang telefonieren ging, war ich mit Herrn Schmela alleine in der Galerie und Herr Schmela, dem auch klar war, daß Wolfgang X anrief, sagte schmunzelnd zu mir :
„ Der eine hat das Gespür, der andere hat das Geld ! “
Zu der Eidesstattlichen Erklärung meines ehemaligen Schwagers H. möchte ich noch anmerken, daß bei // Treffen selten über Kunst gesprochen wurde. Wenn H. in seiner Eidesstattlichen Versicherung behauptet, weder X, noch Wolfgang, hätten jemals zu erkennen gegeben, daß die Arbeiten aus der Kunstsammlung von ihnen gemeinsam gekauft worden sind, so ist das definitiv unwahr !
H. weiß genau, daß Wolfgang den enormen Zeit und Kostenaufwand, um an diese Werke zu kommen, nie betrieben hätte, wenn es nicht von Anfang an klar gewesen wäre, daß er an dieser Sammlung, mit X , beteiligt ist.
Wenn H. außerdem so tut, als seien alle //Mitglieder gleichermaßen an Kunst interessiert gewesen, so kann ich dazu nur sagen, daß gerade H. jedesmal flüchtete - und besonders das Verhältnis von Wolfgang zu Joseph Beuys schlecht machte - und er Joseph Beuys als „ Scharlatan “ bezeichnete.
20.2.2001
Aus der Aktion vor dem Amtsgericht Recklinghausen
Kunst -Aktion von IGADiM am Freitag, den 23. März 2001 Vor dem Amtsgericht in Recklinghausen.
Gefilmt durch WDR / TV - Team .
Wir hatten uns entschlossen, nach Aufnahmen und Interview im Skulpturenmuseum Marl, nach Recklinghausen, - zum dortigen Amtsgericht, zu fahren. Ursprünglich plante ich, etwas auf die Skulptur „ Luminata Alterna “ zu schreiben, doch da es ununterbrochen regnete, beschlossen wir, evtl. im Gebäude des Amtsgerichts oder unter dem dortigen überdachten Eingang,was zu unternehmen. Ich hatte im Wagen Farbe und Pinsel liegen, dazu einen bespannten Rahmen mit Leinen, weiß grundiert. ( Bild 1,00 x 1,20 m )
Es regnete immer noch. Vom WDR - Team hatten sie bereits nach einer Dreherlaubnis nachgefragt. Die wurde ihnen im Gebäude nicht erteilt. Auf dem Gehweg, direkt vor dem Amtsgericht, durfte gefilmt werden. Dazu entschlossen wir uns. Ich lehnte die Leinwand gegen eine Brüstung. Vorab noch ein Interview, welche Einstellung der Künstler IGADiM zur Justiz denn habe, weshalb ich mit der Entscheidung, die dort gesprochen wurde, daß „ Besitzer von Kunstwerken mit den Arbeiten machen können, was sie wollen ! “ nicht einverstanden sei ?
Ich stellte mich vor die Leinwand, ging ich in die Hocke - und schrieb folgendes , mit schwarzer Farbe,darauf :
Paragraphen zählen ;
Nicht das Leben,
nicht die Kunst !
IGADiM
23.3.2001
Hinter den Fenstern im Amtsgericht versammelten sich immer mehr Menschen, die uns beobachteten. Wie ein Lauffeuer mußte sich im Gebäude etwas verbreitet, dort herumgesprochen haben ! Das Gebäude stand, von uns aus gesehen, gegenüber, deshalb konnten sie nicht lesen, was geschrieben wurde. Das es immer stärker regnete, mußte ich mich beeilen, mit dem Schreiben fertig zu werden ! Die Farbe der Schrift löste sich mehr und mehr auf, ging ineinander über, was mir eigentlich ganz gut gefiel. Für den Film war aber alles noch gut zu lesen ! In kurzer Zeit waren wir durchnäßt . Das Kamerateam hielt tapfer durch !
Zur Eidestattlichen Versicherung von „ klein x “ möchte ich folgendes mitteilen :
Mit der erwähnten Sammlung begann „ Groß X “ und ich ( Wolfgang ) ab 1967. Da entschlossen wir uns, eine gemeinsame Sammlung aufzubauen. „ x “ hatte damit nichts zu tun. Eine kleine Anmerkung : Schön zu lesen, wie er schreibt : „ Dieses Kunstinteresse meiner // hat sich eigentlich auf alle K. vererbt “.
Aber wo war das Engagement von klein x ? Er war nicht bei Ausstellungen dabei, nicht bei Verhandlungen, Käufen usw. schon garnicht zu vernehmen, wenn ich „ Groß X “ zB. sagte, daß mit den Beuys - Tüchern so nicht umgegangen werden dürfe ! Er wußte, daß die Stanhope - Tücher in der Garage waren, tat aber nichts, um sie zu schützen ! Die Auseinandersetzungen mit X, die wurden allein mir überlassen.
Es ist , gelinde gesagt, einfach unverschämt, wenn klein x behauptet, daß X „ jenseits von Vermittler - und Beraterfunktionen von Wolfgang - die Kunstwerke allein gekauft und bezahlt hat “. Denn unterschwellig wird hier gesagt, - ich hatte nichts damit zu tun ! Nochmals, deutlich : Ohne meine Entdeckungen, Verhandlungen und guten Kontakte zu Künstlern und Galeristen wäre diese Sammlung überhaupt nicht zustande gekommen !
( Ich weise auf unser Schreiben hin ,in dem ich einige Vorgänge schildere, wie sich Verhandlungen usw. zugetragen haben. Siehe dazu : Vacuum <-> Masse, Stanhope - Tücher, Violon brule. Wie kommt „ klein x “ dazu, solch eine Auskunft zu geben, ohne dabei gewesen zu sein?)
X hätte sie „ alleine “ nicht als herausragende Werke erkannt, die Käufe sind durch mein Engagement - und meine Kenntnis, zustande gekommen. Trotz des Geldes von X, - wäre nicht // Wolfgang gewesen, wäre von ihm möglicherweise irgendwo etwas gekauft worden, doch ganz sicher nicht, zu jener Zeit, diese Werke !
Bekannte Sammler usw. wollten damals nichts von Beuys. Ich erinnere mich, daß besagter Herr B. mit einem Objekt aus unserer Sammlung, das ich kaufte, mit mir tauschen wollte. Den Piero Gilardi gegen eine Originalzeichnung von Joseph Beuys. Ich sagte Herrn B., nein, das sollten wir nicht tun, behalten sie den Beuys, den dürfen sie nicht abgeben . Er ist viel zu wertvoll.
Übrigens, von der Gegenseite wird bestritten, daß auch ich Objekte aus der Sammlung bezahlte. Dazu gehört auch das Objekt von dem schon erwähnten Piero Gilardie.
Die Aussagen von klein x : X hat auch niemals zu erkennen gegeben, dass er das eine oder andere Teil gemeinsam mit Wolfgang gekauft habe. Auch Wolfgang hat mir nie erzählt, dass bestimmte Teile von ihm und X gemeinsam gekauft gewesen wären .
Was will er damit sagen, - es ist ja die Bosheit zu spüren, die in diesen Worten steckt, deutlich das „ juristische Diktat “ herauszulesen, das offenbar auch hier den Eindruck erwecken soll, als sei die Sammlung ohne meine Aktivitäten zustande gekommen.
Der „ Ton “, der aus diesen Worten klingt, der schlug mir „ auf den Magen “, als ich das Schreiben bei meiner Anwältin las. Ich dachte daran, als mich jemand am Telefon fragte, was denn mein Name „ IGADiM “ bedeute ? Ich sagte ihm : IGADiM steht für : „ Ich glaube an die Menschen “. Er lachte, lachte.. konnte sich kaum beherrschen, sagte schließlich : „ Wie können sie nur, wie können sie nur, gucken sie sich doch um , es wird immer schlimmer hier ! Ich bin dabei, wegzuziehen, habe ein Haus in Spanien gekauft .. “ Dort sind auch Menschen, sagte ich - „ Ja, aber, nein, nein nein .. “ Daran mußte ich spontan denken.
Die Eidesstattliche Erklärung von „ klein x “ schließt mit den Worten : „X ist Alleineigentümer und diese Stellung ist von ( W. ) auch nie angezweifelt worden “. Wie kommt er dazu, so etwas zu behaupten ? Niemals hat er von mir solche Worte gehört. X hat nicht nur mir gegenüber von „unserer Sammlung “ gesprochen, - von seiner und meiner Kunstsammlung. ( Dazu könnten Zeugen genannt werden. ) Klein x wird sehr wohl wissen, wie die Sammlung zustande kam !