Kopfschüttelnd gehe ich durch's Land.

 

 

 

So lautet der Titel einer Aktion des Künstlers IGADiM.

Vom Ruhrgebiet aus wird er durch Deutschland wandern, den Rhein entlang, bis nach Karlsruhe. Von dort weiter in die Schweiz.


Was sich hier abspielt, - das ist KEINE „ Privatangelegenheit “ ! Das sollte durchschaut werden.

Was geschah, geschieht, geschehen wird,
das geht uns ALLE an.
Menschen handeln, - Künstler, ( jeder Mensch ein Künstler)
mit denen wir zusammen leben.


„ Morgen “ wird es andere vielleicht noch härter treffen !
In dieser Gesellschaft, in den ( eigenen ) Familien, unter Freunden.
Tretet ein für Fairness und Gerechtigkeit !
Überall !


Ich will keine Kunst, die verschleiert, verdeckt -
ich wehre mich gegen eine
Lüge - Kunst,
von der wir umgeben sind, - denn
zu viel Feigheit vor der Ehrlichkeit ist da !


Das steht im Raum :


„ Die Kunst verdichtet sich immer mehr zu der Frage :
   wie gehen wir eigentlich miteinander um ?"

 


 

 

"Kopfschüttelnd gehe ich durch's Land -
und verneige mich vor den Gerichten"


So lautet der Titel einer Aktion des Künstlers IGADiM.
Vom Ruhrgebiet aus wird er durch Deutschland wandern, den Rhein entlang, bis nach Karlsruhe. Von dort weiter in die Schweiz.
Die ersten Stationen sind folgende :

1. Das Amtsgericht in Recklinghausen.
2. Das Landgericht in Bochum.
3. Das Oberlandesgericht in Hamm.

Seine Fußwanderung führt ihn weiter nach Süden, zum
4. Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Die letzte Station ist in der Schweiz.
5. „ Das Goetheanum “ , in Dornach.

 

Wie ist es zu dieser Aktion gekommen ?
Im Rückblick:

„ lm Jahre 1968 lernte ich Joseph Beuys kennen. Ich entdeckte in der damaligen Galerie „ art - intermedia “, in Köln, sein Aktionsobjekt :


„ Vacuum < - > Masse “.


Das interessierte mich sehr, ich wollte es für eine gemeinsame Sammlung kaufen. Der Galerist, Helmut Rywelski, der mich auch als Kunstsammler gut kannte, sprach mit Joseph Beuys und fragte nach, ob „ Vacuum < - > Masse “ an Privatsammler verkauft werden dürfe? Auf die Erzählung von Herrn Rywelski hin, sagte er zu.

Ich lernte Beuys daraufhin kennen, er sah sich meine Zeichnungen, Skizzen und Skulpturen an. Sein Urteil fiel sehr gut aus. Er sagte, daß er sich freuen würde, wenn ich zu ihm an die Kunstakademie Düsseldorf komme ! Dort hatte er eine Professur. Nach unserem Treffen ( in einem Keller in H. ) entschloß ich mich dazu. Das Objekt „ Vacuum < - > Masse “, das Jahre später, auf Wunsch von Beuys, ans Guggenheim Museum, New York , ausgeliehen und ausgestellt wurde, das hat uns zusammengeführt.

In der Galerie Alfred Schmela, Düsseldorf, sah ich die


„ Stanhope - Tücher “.


Herr Schmela packte sie gerade vorsichtig aus, denn auf den beiden schönen gelben Bettüchern war Schokolade, die nicht abfallen durfte. Beuys war über einer Tafel Schokolade einge - schlafen, seine Körperabdrücke waren durch die Schokolade sichtbar. Das geschah im „ Stanhope Hotel “, in New York. Wir kauften diese Tücher.

Auch diese Vorgeschichte ist zu erwähnen, da es später zu sehr unerfreulichen Auseinandersetzungen kam, - die bis heute andauern.

Durch eine


„ Einstweilige Verfügung “


( Gespräche halfen nichts ! ) versuchte ich später durchs Gericht die beiden Stanhope - Tücher, die - jahrelang !! - in einer feuchten unbeheizten Garage völlig falsch gelagert waren - ( sie waren ineinander verdreht, Schokolade war abgefallen .. ) in einen für sie angemessenen Raum zu bringen.

Gegen die „ Einstweilige Verfügung “ wurde angegangen, - eine Einsicht gab es nicht, pure „ Rechthaberei “ machte sich breit, es kam zu Prozessen vor verschiedenen Gerichten. Es wurde von der Gegenseite behauptet, ich hätte kein Recht mich einzumischen, da mir von der Kunstsammlung nichts gehöre!

Es zählte nicht, daß ich alle diese Werke entdeckte, die Verbindungen und die Kontakte herstellte, sowie auch noch einige dieser Werke selbst bezahlte ! Was ja „ hieße “, daß ich Miteigentümer der Sammlung bin.

Das Amtsgericht Recklinghausen entschied :


Besitzer können mit ihren („ ihren“ !) Kunstwerken „ machen , was sie wollen “ !


Dank den Aussagen der Gegenseite, von X und klein x,
wurde ich aber als „ Besitzer “ ausgeschlossen !
Es ging nur ums - Geld !
Ich fragte mich :


Haben wir eine "Rechtssprechung" , oder
eine "Geldsprechung" ?

Der Schutz der Tücher, der interessierte nicht !


Es zählte nicht, daß Joseph Beuys besonders mir ( uns ) vertraute, mit seinen Werken verantwortungsvoll umzugehen ! Diese Rechte - Pflichten ,- die wurden mir verweigert ! (z.B. wollte ich die Werke der Öffentlichkeit als Leihgaben zur Verfügung stellen) Auf meine Frage an den Richter, dem ich Fotos der „ Stanhope - Tücher “ in der Garage zeigte, - ob er auch so entschied, wenn es sich um ein Bild von van Gogh handelte, das in dieser rücksichtslosen Weise gelagert sei, wurde mir gesagt, daß dann wohl eingeschritten würde.( !)